Über den Verein

Herzlich willkommen bei den Rechtserklärern! Unser eingetragener Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die oft komplexe Welt der Paragrafen und Gerichtsurteile für jedermann zugänglich und verständlich zu gestalten. Wir glauben daran, dass der Zugang zu Recht auch das Verstehen von Recht voraussetzt. Unser Verein verfolgt keine wirtschaftlichen, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke: im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Unsere Anerkennung als gemeinnützig ist beantragt, aber noch nicht bewilligt.

Unsere Aktivitäten

Um unsere Ziele zu erreichen, setzen wir auf verschiedene Kernbereiche:

Internationaler Austausch

Wir übersetzen wegweisende deutsche Gerichtsentscheidungen ins Englische sowie bedeutende ausländische Urteile ins Deutsche, um den europäischen juristischen Dialog zu fördern.

Gesetzeserklärungen

Wir nehmen komplexe Gesetze oder einzelne Gesetzesausschnitte genau unter die Lupe und erklären sie in verständlicher Sprache für die Praxis.

Aktuelles Projekt: Preisvergabe

Als erste offizielle Aktivität unseres Vereins freuen wir uns, die Vergabe von zwei besonderen Preisen bekanntzugeben.

Vergabebedingungen

Die Vergabe erfolgt streng nach den festzulegenden Richtlinien unseres Vereins. Diese werden Sie nach Verabschiedung hier vorfinden.

Ausschreibung

Derzeit sind die Preise noch nicht ausgeschrieben.

Mitmachen & Satzung

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, den Verein durch Rat und Tat, durch etwaige Mitgliedsbeiträge oder Spenden zu unterstützen, und von zwei Vereinsmitgliedern zur Aufnahme vorgeschlagen wird. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Die Aufnahme wird der oder dem Ansuchenden vom Vorstand mitgeteilt.

Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch Erklärung in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder einer höheren Form gegenüber dem Vorstand erfolgen. Er wird mit Eingang bei dem Verein wirksam.

Wenn Sie Interesse haben, richten Sie eine E-Mail an den Vorstand.

Die Satzung unseres Vereins finden Sie unter folgendem Link: www.rechtserklarer.eu/Dokumente/Rechtserklarersatzung.pdf

Impressum

Die Rechtserklärer e.V.
Brahmsstr. 41B
12203 Berlin
Telefon: (Platzhalter)
Fax: (Platzhalter)
E-Mail: vorsitz@rechtserklaerer.eu

Der Verein Die Rechtserklärer ist rechtsfähig und in dem von dem Amtsgericht Charlottenburg in Berlin geführten Vereinsregister unter dem Geschäftszeichen VR 42605 B eingetragen. Er wird durch die beiden Mitglieder seines Vorstands, Prof. Dr. Johanna und Annette Schmidt-Räntsch, jeweils einzeln gesetzlich vertreten.

Verantwortlich für die redaktionellen Inhalte dieser Webseite ist Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch.